Gemeinschaftspraxis - Dr.med.Wolfgang Betz - Dr.med. Elfriede Stecher

                     



 

Versichertenkarte, Überweisungsschein, Rezepte, Termine

 
     
 
Versicherungskarte:

Ohne eine für das Quartal gültige Versicherungskarte bzw. Überweisungsschein dürfen wir weder kassenärztliche Leistungen erbringen noch Kassenrezepte ausstellen. Wiederholungsrezepte und Überweisungsscheine können Sie auch per Telefon zu den Sprechzeiten anfordern.

Kassengebühr:

Wir sind per Gesetz verpflichtet, pro Quartal für die Kassen eine Gebühr von € 10.- einzuziehen. Ausnahmen: Gültige Überweisung, Zahlungsquittung nach Notfallbehandlung, reine Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Hausbesuche:

Liegen zwingende medizinische Gründe vor, besuchen wir Sie auch zu Hause. Sie sollten jedoch in diesem Zusammenhang bedenken, dass bei ungeklärten Erkrankungen die diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten zur Behandlung in der Praxis besser sind.

 
  Termine

Normale Sprechstundentermine bitten wir nur nach Voranmeldung zu vereinbaren.
Wegen häufiger Notfälle, bzw. Patienten mit akuten Erkrankungen, können wir nicht immer die vereinbarten Zeiten einhalten.
Wir sind jedoch stets darum bemüht, Ihnen und Ihren Beschwerden, sowie der Diagnostik genügend Zeit einzuräumen.
Sollten Sie verhindert sein, teilen Sie uns das bitte möglichst rasch mit.
Bei akuter Erkrankung können Sie noch am gleichen Tag – nach telefonischer Absprache – einen Termin erhalten.